Das Bankgeheimnis gehört nicht zum Selbstverständnis einer modernen Schweiz. Wir Bürgerinnen und Bürger dieses Landes können Steuerhinterziehung nicht als allgemein geduldete Handlungsmaxime akzeptieren. Die moderne Schweiz beruht auf einer berechenbaren Politik und sozialem Frieden. Dafür steht unsere stabile Landeswährung. Die moderne Schweiz baut auf gut ausgebildete Fachkräfte und eine moderne Infrastruktur. Dafür steht die Attraktivität des Forschungsplatzes und Wirtschaftsstandorts Schweiz. Meine bescheidene Meinung ist nur eine unter vielen Meinungen in der Debatte rund ums Bankgeheimnis, die von semantischen Feinheiten geprägt ist. Ob nun vom «Bankgeheimnis» oder vom «Bankkundengeheimnis» die Rede ist, sagt bereits vieles über den jeweiligen Standpunkt der Debattierenden aus. Für sie geht es in diesem Sprachspiel darum, in der öffentlichen Auseinandersetzung um die Zukunft des Finanzplatzes Schweiz, die Deutungshoheit über zentrale Begriffe der hiesigen Wirtschafts- und Finanzpolitik zu behalten. Versuchen wir also eine semantische Auslegeordnung der aktuellen Debatte.
Bankgeheimnis
Suchen wir zuerst mit «Google» auf Schweizer Webseiten nach dem Begriff «Bankgeheimnis», so liefert die Suchmaschine knapp 1 Million Resultate. Für den Begriff «Bankkundengeheimnis» meldet sie etwas mehr als 28‘000 Treffer. Die Webseite der «Schweizerischen Bankiervereinigung» (www.swissbanking.org) rangiert unter diesen Treffern an oberster Stelle. Es ist damit offensichtlich, welche Interessengruppe darum bemüht ist, die öffentliche Debatte dergestalt zu lenken, dass der Eindruck entsteht, es gehe um den Schutz der Bankkunden, und nicht der Banken selbst. Dennoch hat sich in der öffentlichen Debatte, wie die Suchresultate von «Google» zeigen, der Gebrauch des Begriffs «Bankgeheimnis» durchgesetzt. Unter diesem Suchbegriff rangiert übrigens eine Website vom «Eidgenössischen Finanzdepartement» (www.efd.admin) an erster Stelle. Sie erklärt den Zweck des Bankgeheimnisses mit dem «Schutz der Privatsphäre im Finanzbereich».
Privatsphäre
Der Schutz der Privatsphäre ist das populärste Argument der Befürworter des Bankgeheimnisses. Sie drohen mit dem «gläsernen Bürger» und suggerieren den totalen Überwachungsstaat. Orwell lässt grüssen! Als Gegenbegriff müsste in der aktuellen Debatte von der öffentlichen Sphäre die Rede sein. Sie garantiert nicht nur die Rechtsgleichheit aller Bürger, sondern verweist auch deren moralische Pflichten. Im Gegensatz zu Ersteren sind Letztere ungleich verteilt. Denn ungleich verteiltes Eigentum impliziert ungleich verteilte Pflichten! Der Vermögende steht in der moralischen Pflicht, einen ungleich grösseren Beitrag zum Gemeinwesen zu leisten als der Unvermögende. Der Begriff des «Vermögens» hat eine materielle und moralische Dimension. Wer die Pflichten des Vermögenden vis-à-vis des Gemeinwesens bestreitet und in diesem Zusammenhang euphemisch von «Steuerflüchtlingen» spricht, der untergräbt die berechtigten Erwartungen, welche die Bürgerinnen und Bürger an die öffentliche Sphäre, die sie verkörpernde Gesellschaft und ihre Mitglieder haben.
Steuerflüchtlinge
Mit Blick aufs Ausland ist von «Steuerflüchtlingen» bei Vermögenden die Rede, welche über die Chance verfügen, im freien Markt der Steuerstandorte das für sie günstigste Angebot zu wählen. Dabei ist die Schweiz in der jüngeren Vergangenheit des Öfteren zum Handkuss gekommen. Schweizer Banken verwalten zurzeit rund 2200 Milliarden Franken für ausländische Vermögende. Je nach Schätzungen sind 50 bis 80 Prozent davon nicht versteuert. Das sind beträchtliche Mittel, die meist demokratisch legitimierten Regierungen im Ausland fehlen. Die Gegner des Bankgeheimnisses sprechen deshalb in diesem Zusammenhang von «Steuerkriminellen», «Steuerbetrügern» oder «Steuerhinterziehern». Wobei vermutlich der Unterschied zwischen Betrug und Hinterziehung nicht immer ganz klar ist.
Steuerbetrug
In der Unterscheidung zwischen «Steuerbetrug» und «Steuerhinterziehung» liegt der Kern des Schweizer Bankgeheimnisses. Ein Betrüger ist, wer die Steuerbehörden mit gefälschten Dokumenten bewusst täuscht. Und eine Hinterzieher ist, wer einen Teil seines Vermögens bei der Steuerbehörde nicht deklariert oder einfach zu deklarieren «vergisst». Der Betrug wird mit einer Strafverfolgung und die Hinterziehung mit einer Ordnungsbusse sanktioniert. Das Bankgeheimnis steht für die skeptische Haltung der Vermögenden gegenüber dem Staat. Im Zweifelsfall soll man sein Vermögen vor dem Zugriff der öffentlichen Hand schützen können. Deshalb rufen die Vermögenden den Staat auf, auf die Selbstdeklarationspflicht der Bürger zu vertrauen.
Vertrauen
Dieses Vertrauen hält so lange, wie die Worte und Taten der Banken und ihrer Kunden mit den Erwartungen der Gesellschaft übereinstimmen. Erst wenn es verspielt ist, wird der Ruf nach politisch legitimierter Kontrolle mittels zusätzlicher Normen und Regulierungen laut. Das Bankgeheimnis steht nicht für das Vertrauen des Staates in die Selbstdeklaration seiner Bürger, sondern vielmehr für ein grundlegendes Misstrauen der Vermögenden gegenüber dem verantwortungsvollen Umgang der öffentlichen Hand mit öffentlichen Gütern und Vermögen. In einer Demokratie sollte dieses Misstrauen allerdings im Rahmen demokratischer Spielregeln, und nicht durch den Entzug von Steuermitteln zum Ausdruck gebracht werden.
Es gehört zum Wesen der Demokratie, dass sich im Sprachspiel um das Bankgeheimins jede Bürgerin und jeder Bürger selbst eine Meinung bilden kann und soll. Und es ist zu hoffen, dass wir in dieser Debatte bald zu einer gemeinsam geteilten Überzeugung gelangen, die für den Finanzplatz Schweiz neue Horizonte auftut.
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Bei den Steuerhinterziehern ist die Motivation kaum ein grundlegendes Misstrauen der Vermögenden gegenüber dem verantwortungsvollen Umgang der öffentlichen Hand mit öffentlichen Gütern und Vermögen, sondern doch wohl eher pures Eigeninteresse.
Die Schweiz muss aufpassen, dass sie den Industriestandort nicht definitv den Interessen des Bankenstandortes opfert.