Aktionärsdemokratie

von Christian Schenkel am 13. March 2010

FinanzkriseDemokratie heisst bekanntlich die Herrschaft des Volkes. Damit das Volk die Herrschaft aus freien Stücken ausüben kann, müssen aber bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Gemäss der politischen Ökonomie gehören dazu möglichst viele Anbieter an unterschiedlichen politischen Angeboten. Nur so kann garantiert werden, dass die Konsumenten das politische Angebot wählen, welches ihren persönlichen Präferenzen am meisten entspricht. Weiter soll zwischen Angebot und Nachfrage der freie Wettbewerb spielen können. Letzterer verhindert, dass die willkürliche Androhung und Anwendung staatlicher Gewalt das Zusammenleben in der Gesellschaft bestimmt. Was bedeuten diese Grundvoraussetzungen für die Aktionärsdemokratie? Dass die Stärkung der Aktionäre wünschenswert ist, steht ausser Zweifel; denn es gilt gerade in der Wirtschaft das Prinzip: Wer zahlt, befiehlt! Reiner Eichenberger, Ordinarius an der Universität Freiburg, und Michael Zurkinden, Mitarbeiter von Wegelin & C. Privatbankiers, sind in einem bemerkenswerten Meinungsbeitrag in der «Neuen Zürcher Zeitung» vom 10. März 2010 dieser Frage nachgegangen.

Mehr Wettbewerb und …

Wenn wir die Aktionärsrechte stärken wollen, so die Grundthese von Eichenberger und Zurkinden, dann müssen wir den Wettbewerb innerhalb des Unternehmens fördern. Sie machen dazu drei Vorschläge. Erstens sollen die Verwaltungsräte eines Unternehmens in Kampfwahlen ermittelt werden. Die Aktionäre sollen also zwischen mehreren Kandidaten auswählen können. Die beiden Autoren fordern deshalb, dass die Hürde für das Aufstellen von «Kampfkandidaten» für den Verwaltungsrat gesenkt wird. Unzufriedene Aktionäre sollen so alternative Köpfe portieren können. Zweitens sollen die Aktionäre bei der Wahl des externen Kontrollorgans eine Auswahl zwischen mindestens zwei Firmen haben. Heute wird in der Regel vom Verwaltungsrat eine externe Firma vorgeschlagen, was die Chance einer unabhängigen Kontrolle vermindert. Und drittens verlangen die Autoren, dass die Aktionäre über verschiedene Gehaltspakte für den Verwaltungsrat abstimmen können: «Richtig müsste gefragt werden: ‹Soll die Entschädigung 100 oder 90 Millionen Franken sein?›» Wenn die Aktionäre das zweite Gehaltspaket wählen, sollten auch noch 85 Millionen traktandiert werden können.

Die Vorschläge von Eichenberger und Zurkinden leuchten ein. Sie machen aber den für die politische Ökonomie typischen Kurzschluss zwischen Demokratie und Wettbewerb. Zwar erwähnen sie die Problematik des zusätzlichen «Informationsaufwands» für den einzelnen Aktionär, doch blenden sie die Notwendigkeit der gegenseitigen Verständigung völlig aus.

… mehr Dialog

Die aktuelle Debatte über die «Abzocker»-Initiative und Aktionärsrechte wäre gar nicht notwendig, wenn die hohen Löhne und Boni der letzten Jahre für die Aktionäre und die Bevölkerung nachvollziehbar wären. Doch haben wir es hier offensichtlich nicht nur mit einem Marktversagen zu tun (Wettbewerb sollte bekanntlich Preis senken, und nicht erhöhen), sondern auch mit einem Kommunikationsproblem. Die Exponenten der global tätigen Wirtschaft haben es in der jüngeren Vergangenheit verpasst, ihr Tun vis-à-vis der nationalstaatlich verschränkten Öffentlichkeiten zu erklären. Und genau hier liegt des Pudels Kern begraben. Denn: Wettbewerb ist nur eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für demokratisch legitimiertes Handeln. Freilich gehört zu einer Demokratie im politischen und wirtschaftlichen Sinne, dass der Souverän und die Eigentümer zwischen verschiedenen Optionen wählen können. Beide wollen aber auch wissen, weshalb sie Option A, und nicht etwa Option B oder C wählen sollen. Auch in der Wirtschaft lässt sich eine demokratische Gesinnung nicht auf die Maximierung der Rendite und somit auf das Portemonnaie der Aktionäre reduzieren. Aktionäre wollen vom richtigen und guten Handeln ihrer Unternehmen überzeugt sein. Und die Bürger der Gesellschaft wollen sich mit den Werten und Zielen ihrer Volkswirtschaft und der in ihr agierenden Unternehmen identifizieren können.

Demokratie ist anstrengend, weil man Überzeugungsarbeit leisten muss. Man muss Transparenz schaffen und mit allen Beteiligten und Betroffenen einen konstruktiven Dialog führen. Das gilt für die Politik genauso wie für die Wirtschaft. Wenn Aktionärsdemokratie so verstanden würde, dann müssten sich die Verwaltungsräte und Manager der grossen Unternehmen nicht vor enger gehaltenen Zügeln durch die Eigentümer fürchten.

Bildquelle: Heinzgerald – Fotolia.com

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Marcel March 13, 2010 at 20:58

Das eigentliche Problem ist in der Politik wie in der Wirtschaft das selbe: Die Stimmbürger bezw. Ationäre interessiert es schlichtweg nicht. Oder sie glauben, dass ihre Stimme sowieso keinen Einfluss hat.

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LD March 16, 2010 at 23:25

Wer schon einmal an einer Generalversammlung einer Grossbank teilgenommen hat weiss, dass die ganze Veranstaltung eine pseudodemokratische Farce ist. Schuld daran ist das Depotstimmrecht. Mehr als 90% der Stimmenrechte werden treuhänderisch über ein delegiertes Depotstimmrecht ausgeübt und der Treuhänder folgt dabei immer der Empfehlung des Verwaltungsrates. Entsprechend gelangweilt bis genervt lassen die Herren Verwaltungsräte die Prozedur über sich ergehen, bis auch der letzte ehemalige Klassensprecher sein Sprüchlein aufgesagt hat. Und danach geht’s an’s grosse Fressen, das heutzutage weniger üppig ausfällt wie auch schon.

Das Depotstimmrecht und seine Auswirkungen werden in den Medien jedoch nie thematisiert. Es wird so getan, als würden an den GVs wirklich demokratische Beschlüsse durch die Aktionäre gefällt. Dagegen hilft auch die gut gemeinte “Abzocker”-Initiative von Thomas Minder nichts.

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Zelina April 2, 2010 at 21:35

es sollte nur diejenigen stimmen dürfen, die persönlich vor ort sind. das depotstimmrecht gehört verboten. ich gebe euch recht, das ist keine demokratio sondern diktatur des kapitals.

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