Anfangs Sommer 2010 hat Avenir Suisse im Verlag Neue Zürcher Zeitung das Buch «Souveränität im Härtetest. Selbstbestimmung unter neuen Vorzeichen» publiziert. Darin äussern sich Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen zum aktuellen und künftigen Zustand der schweizerischen Souveränität. In der öffentlichen Wahrnehmung wurde das Buch vorab als Plädoyer für einen Beitritt der Schweiz zur Europäischen Union (EU) wahrgenommen. Mit Blick auf die eidgenössischen Wahlen 2011 waren plötzlich schlafende Hunde geweckt. So sagte Christoph Blocher am 21. Juli 2010 gegenüber dem Tages-Anzeiger: «Ich bin dankbar, dass das Buch publiziert wird. Dank ihm findet jetzt endlich wieder eine EU-Debatte statt, die eigentlich dauernd laufen sollte.» Im August hat dann der Bundesrat an seiner Europaklausur einer wahltaktischen Instrumentalisierung der EU-Debatte den Wind aus den Segeln genommen, indem er erklärte, dass er weiterhin auf den bilateralen Weg setze (vgl. Medienmitteilung vom 19.8.2010).
Das Buch von Avenir Suisse lässt zwei Lesarten zu. In erster Linie geht es vor dem Hintergrund einer sich globalisierenden Welt um den zunehmenden Souveränitätsverlust der Schweiz. Und erst in zweiter Linie geht es um einen EU-Beitritt. Mich hat bei der Lektüre vor allem der erste Aspekt interessiert, weil er für die Beitrittsfrage fundamental ist und sie in einem neuen Licht erscheinen lässt.
Echter Souveränitätsverlust
Aus einer institutionellen und rechtlichen Perspektive leidet die Schweiz mit ihrem Souveränitätsverständnis und in ihrem aktuellen Verhältnis zur EU unter einem echten Souveränitätsverlust und einer zunehmenden Fremdbestimmung. Die Autoren nennen dafür folgende Gründe:
- Die normative Kraft des Faktischen verändert in einer stark vernetzten Welt die Bedeutung der äusseren und inneren Souveränität.
- Souveränität ist zur Tausch- und Handelsware geworden. Souveränitätsverluste auf nationaler Ebene werden durch Souveränitätsgewinne (Mitbestimmung) auf supranationaler Ebene kompensiert.
- Im kollektiven Bewusstsein der Schweiz wird oft ein Kurzschluss zwischen Souveränität und Neutralität bzw. direkter Demokratie gemacht.
- Der gegenwärtige Bilateralismus ist in einer Sackgasse. Die EU mit ihren 27 Mitgliedern ist immer weniger bereit, einem Drittland wie die Schweiz Sonderregelungen zuzugestehen.
- Der sogenannte autonome Nachvollzug von EU-Recht ist ein Euphemismus. Der schweizerische Gesetzgeber hat bei der Übernahme europäischen Rechts oft keine wirkliche Wahl.
- Die Schweiz pflegt einen statischen Begriff von Souveränität. Das EU-Recht und die Rechtsprechung unterliegen aber einem dynamischen Prozess.
Daraus ergibt sich die Konsequenz, dass die Schweiz ihr Souveränitätsverständnis überdenken muss und sich an einem Konzept der geteilten Souveränität orientieren sollte. Letzteres beruht auf wechselseitiger Verantwortung und Zuständigkeiten, die eben Verhandlungssache sind.
Der Vollständigkeit halber muss erwähnt werden, dass der Souveränitätsverlust aus wirtschaftspolitischer Perspektive als weit weniger gross eingeschätzt wird. Die Autoren stellen sogar fest, dass sich diesbezüglich eine national gestaltbare Wirtschaftspolitik bewährt hat.
Gefühlter Souveränitätsverlust
Dieter Freiburghaus hat in seinem Beitrag im Buch die Diskussion um die schweizerische Souveränität auf den Punkt gebracht. Des Pudels Kern liegt darin begraben, dass es in der Schweiz beim Prozess der europäischen Integration eben nicht um einen Souveränitätstransfer vom nationalen Parlament an eine supranationale Institutionen, sondern um einen teilweisen Verzicht auf Selbstbestimmung jeder Bürgerin und jedes Bürgers geht. «Doch geht es offensichtlich», so Freiburghaus, «nicht um ein quantitatives Problem, denn das Volk stimmt ohnehin nur über einen sehr geringen Teil der Gesetzgebung ab. Gehalt und Wirkungsweise der direkten Demokratie liegen weitgehend schon in der Möglichkeit, das Referendum zu ergreifen oder eine Initiative zu lancieren. Es geht um ein beinahe schrankenloses Einspruchsrecht des Volkes gegen alles, was das von ihm beauftragte politische Personal tut. Deswegen rührt scheinbar jede Einschränkung dieses Rechts an die Grundlagen des helvetischen Gesellschaftsvertrags.»
Genau um diesen Kernpunkt dreht sich nach meinem Dafürhalten die EU-Debatte in der Schweiz. Doch leider gehen weder Freiburghaus noch die anderen Autoren des Buches näher auf diese Frage ein. Dies ist bedauerlich, weil sie so diesen zentralen Aspekt der exklusiven Bewirtschaftung durch die Schweizerische Volkspartei (SVP) überlassen. Georg Kohler gesteht in seinem Beitrag denn auch: «Wie nämlich demokratische Selbstbestimmung, losgelöst vom Pfeiler einzelstaatlicher Souveränität, bestehen soll, ist völlig unklar; und immer diskussionsbedürftig ist die Frage, wie Demokratie im Horizont der erwähnten Grossrauminstitutionen mit abgestufter Souveränität nachhaltig zu existieren und sich zu entwickeln vermag.»
Eine mögliche Antwort auf diese Frage gibt Kohler in seinem Büchlein «Bürgertugend und Willensnation» mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit zur Kultivierung des Gemeinsinns. Dies muss pars destructiva nicht durch Abgrenzung und Ausgrenzung, sondern kann pars constructiva auf eine gemeinsame Verständigung gemeinsam verfolgter Zwecke und Ziele in der globalen Netzwerkgesellschaft geschehn. In diesem Sinne würde ich mir – auch von Avenir Suisse – einen zukunftsgerichteten Dialog wünschen, der Herr und Frau Schweizer naheliegende Gründe und Argumente an die Hand geben, auf Teile ihre gefühlte Souveränität zugunsten einer übergeordneten Institution zu verzichten.
Bildquelle: www.nzz-libro.ch
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